Für eine alleinstehende Person steigt das Bürgergeld zum 1. 1. 2024 um 61 Euro auf 563 Euro monatlich. Das Inkrafttreten dieser Anpassung ging aus Sicht der Armutskonferenz mit einer unwürdigen öffentlichen Diskussion, u. a. im Bundestag durch die CDU/CSU, einher.
Aus Sicht des Sprechers der Solinger Armutskonferenz lautet eine Feststellung:
„Jede/r, die/der den Betrag als überhöht einschätzt soll sich aufgefordert fühlen den Versuch zu unternehmen, den monatlichen persönlichen Bedarf mit diesem Betrag zu bestreiten.“
Allgemein ist bekannt, dass insbesondere die Bezieher/-innen geringer Einkommen überproportional unter den gestiegenen Lebenshaltungskosten leiden. Lebenshaltungskosten sind der Betrag, aus dem die Nahrungsmittel ebenso zu bestreiten sind wie Kosten der Bekleidung und die Stromkosten. Für den Fall, dass ein wichtiges Haushaltsgerät wie der Herd, der Kühlschrank, die Waschmaschine ausfallen, gilt es aus dem Betrag Rücklagen zu bilden. Rücklagen müssten auch für den Fall, dass die Wohnung einen neuen Anstrich oder neue Auslegware benötigt, gebildet werden. Und für die Teilhabe am Leben wie z. B. ein Kinobesuch oder der Besuch einer Eisdiele sollte Geld überbleiben.
Angesichts dieser Ausgangslage ist die undifferenzierte Debatte über die Anpassung sehr ärgerlich.
Zur Differenzierung gehört nicht unwesentlich die Erwähnung, dass der Kindergeldanspruch als Einkommen gilt. Nehmen wir eine alleinerziehende Mutter/einen alleinerziehenden Vater mit diesem Regelsatz in Höhe von 563 Euro. Und nehmen wir an, im Haushalt lebt ein Kind im Alter von 7 Jahren. Dessen Regelsatz bemisst sich auf 390 Euro. Damit hat dieser Haushaltsverbund ein monatliches Budget in Höhe von 920,56 Euro. Der Kindergeldanspruch in Höhe von 250 Euro wird darauf angerechnet, so dass über die Bürgergeldkasse nur 670,56 Euro zur Auszahlung kommen.
Vor dieser Haushaltsgemeinschaft, die es schafft, dass das Kind regelmäßig mit einem Butterbrot ausgestattet die Schule besucht und das neben dem Schulbesuch auch die notwendige Förderung in Fächern, in denen es sich nicht zu den Besseren zählt, erhält, sollten wir größten Respekt haben.
Wenn es dem alleinerziehenden Elternteil dann noch wichtig ist, auf eine ausgewogene Ernährung Wert zu legen, bei Bedarf eine warme Winterjacke anzuschaffen und auch darauf zu achten, dass dem Kind mal angesagte Bekleidungswünsche erfüllt werden dann wird deutlich was es bedeutet, zu den Ärmsten in der Gesellschaft zu gehören. Und auch hier möchte das Kind mal das Kino oder die Eisdiele aufsuchen.
Im Fazit bedeutet das: Bei den erhöhten Regelsätzen handelt es sich um eine existenzsichernde Maßnahme.
Zum Argument „Arbeit muss sich lohnen“ ist zu sagen, dass dem nicht zu widersprechen ist.
Es ist aber unmoralisch, Arbeitnehmende gegen Menschen mit Einkommen für die Existenzsicherung auszuspielen. Es ist nicht stark genug zu betonen, dass für Arbeitnehmende die Ergebnisse der Beratungen der Mindestlohnkommission von entscheidender Bedeutung sind und es ist zu betonen, dass Arbeitnehmer gut geschützt sind, wenn sie in einem Betrieb mit von Gewerkschaften ausgehandelten Tarifen tätig sind.
Unter der Voraussetzung einer der Arbeitsleistung angemessenen Vergütung ist der Aussage, es ist attraktiver Sozialleistungen statt Arbeitslohn zu beziehen, entschieden zu widersprechen.
Angefangen von der persönlichen Würde, die damit einhergeht, seinen Lebensunterhalt selbst zu erarbeiten über die Tatsache, dass jemand, der zu dieser Auffassung kommt, zunächst eine Sperrfrist für einen Bezug aus öffentlichen Mitteln erhält, ist dieses Argument nicht belegbar. Auch verliert derjenige/diejenige für den Fall, dass Kinder im Haushalt leben, mit einer solchen Entscheidung die Summe des Kindesgeldes und ggf. auch die Möglichkeit, Wohngeld zu beziehen. Die Möglichkeit für diesen Bezug wurde durch die Ampel-Koalition entscheidend verbessert.